Vorschlag für verpflichtende Niederländischkenntnisse in flämischen Unternehmen
Offizieller Titel: Voorstel van decreet van Klaas Slootmans, Kristof Slagmulder, Michiel Awouters, Tom Lamont, Ilse Malfroot en Chris Janssens tot wijziging van het decreet van 19 juli 1973 tot regeling van het gebruik van de talen voor de sociale betrekkingen tussen de werkgevers en de werknemers, alsmede van de door de wet en de verordeningen voorgeschreven akten en bescheiden van de ondernemingen, wat de taalkennisvereisten voor werkgevers en werknemers van ondernemingen betreft
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „Antrag auf Behandlung im Plenum abgelehnt“)
In einfacher Sprache
- Dieser Vorschlag verpflichtet Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Flandern zu ausreichenden Niederländischkenntnissen, wenn sie Kontakt mit Kunden oder Dritten haben. Diese Sprachkenntnisse müssen durch ein niederländischsprachiges Diplom oder ein offizielles Zertifikat nachgewiesen werden.
- Die Regel gilt für Unternehmen und Personal im niederländischen Sprachgebiet, die Kontakt zu Personen aus Flandern oder Brüssel haben. Arbeitgeber müssen die entsprechenden Nachweise für mögliche Kontrollen durch die Aufsichtsdienste aufbewahren.
- Als Kunde in Flandern können Sie darauf zählen, dass das Personal in Geschäften oder Gaststätten Niederländisch spricht und versteht. Wenn Sie in einem flämischen Betrieb mit Kundenkontakt arbeiten, müssen Sie Ihre Niederländischkenntnisse künftig nachweisen können.
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So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.