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Föderale Kammer
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In Beratung
Gesetzentwurf zur Einführung einer Vermögensteuer ab fünf Millionen Euro
Offizieller Titel: Wetsvoorstel tot instelling van een belasting op de grote vermogens.
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)
In einfacher Sprache
- Geplant ist eine jährliche Steuer auf Großvermögen: 1 Prozent zwischen 5 und 100 Millionen Euro sowie 2 Prozent auf Beträge darüber.
- Diese Abgabe gilt nur für Einzelpersonen, die ein persönliches Vermögen von mindestens 5 Millionen Euro besitzen.
- Wenn Ihr Vermögen unter 5 Millionen Euro liegt, ändert sich für Sie nichts und Sie zahlen diese Steuer nicht.
Automatisch zusammengefasst (gemini-3.8-flash). KI kann Fehler machen: Lesen Sie im Zweifel den offiziellen Text.
So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.