Vorübergehendes Verbot des Familiennachzugs nach Verurteilung wegen Partnerschaftsgewalt oder Scheinehe
Offizieller Titel: Wetsvoorstel tot wijziging van de wet van 15 december 1980 betreffende de toegang tot het grondgebied, het verblijf, de vestiging en de verwijdering van vreemdelingen met het oog op de preventieve bescherming tegen partnergeweld.
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)
In einfacher Sprache
- Wer wegen Gewalt gegen einen früheren Partner oder wegen einer Scheinehe rechtskräftig verurteilt wurde, darf fünf Jahre lang keinen neuen Partner über den Familiennachzug nach Belgien holen. In Ausnahmefällen kann die Behörde nach einer Einzelfallprüfung eine Ausnahme zulassen.
- Die Maßnahme gilt für belgische Staatsbürger, EU-Bürger und Drittstaatsangehörige, die wegen dieser Taten verurteilt wurden und einen neuen ausländischen Partner nachholen möchten.
- Wenn Sie eine solche Verurteilung haben, müssen Sie fünf Jahre warten, bevor Sie wieder einen Partner über den Familiennachzug nachholen dürfen. Die Neuerung gilt nur für Verurteilungen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes rechtskräftig werden.
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So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.