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Föderale Kammer
56K0056 Gesundheitspolitik
In Beratung
Gesetzentwurf zur offiziellen Anerkennung von klinischen Sexologen
Offizieller Titel: Wetsvoorstel tot erkenning van klinische seksuologen.
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)
In einfacher Sprache
- Der Gesetzentwurf erkennt klinische Sexologen offiziell als eigenständigen Beruf im Bereich der psychischen Gesundheit an. Um den geschützten Titel führen zu dürfen, müssen Fachkräfte ein Universitätsstudium und ein Berufspraktikum absolvieren.
- Dies betrifft Sexologen und Studierende der Sexologie, aber auch Ärzte und Psychologen. Für Personen, die bereits in der Praxis tätig sind, sind Übergangsregeln vorgesehen.
- Wenn Sie Unterstützung bei sexuellen Problemen suchen, haben Sie mehr Sicherheit über die fachliche Eignung Ihrer Fachkraft. Niemand darf sich künftig mehr einfach so klinischer Sexologe nennen.
Automatisch zusammengefasst (gemini-3.8-flash). KI kann Fehler machen: Lesen Sie im Zweifel den offiziellen Text.
So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.