Jahre als Selbstständiger und Beamter für Arbeitslosengeld ab 55 Jahren anrechnen
Offizieller Titel: Wetsvoorstel tot wijziging van het koninklijk besluit van 25 november 1991 houdende de werkloosheidsreglementering, teneinde het werk als zelfstandige en als ambtenaar in statutair dienstverband in aanmerking te nemen bij de berekening van het beroepsverleden waarover 55-plussers moeten beschikken om niet te worden uitgesloten van de werkloosheidsuitkering.
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)
In einfacher Sprache
- Arbeitsjahre als Selbstständiger oder Beamter sollen künftig bei der Berechnung der Berufserfahrung für das Arbeitslosengeld mitzählen.
- Dies gilt für Arbeitsuchende ab 55 Jahren, die während ihrer beruflichen Laufbahn verschiedene Beschäftigungsstatus kombiniert haben.
- Wenn Sie über 55 Jahre alt sind und eine gemischte Laufbahn haben, können Sie dadurch einen Ausschluss vom Arbeitslosengeld verhindern.
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So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.