Höhere Ermäßigung der Immobiliensteuer für Familien und Menschen mit Behinderung
Offizieller Titel: Proposition de décret modifiant l'article 257 du Code des impôts sur les revenus 1992 en vue de revaloriser les réductions de précompte immobilier pour les personnes à charge et les personnes en situation de handicap
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In Bearbeitung“)
In einfacher Sprache
- Die Pauschalermäßigungen beim Immobilienvorabzug steigen um 20 Prozent und werden ab 2027 jährlich automatisch an die Inflation angepasst.
- Diese Maßnahme richtet sich an wallonische Haushalte mit unterhaltsberechtigten Kindern, Personen mit Behinderung und Kriegsinvalide.
- Konkret zahlen Sie ab dem Steuerjahr 2026 weniger Immobiliensteuer: Der Abzug steigt auf 150 Euro pro Kind und bis zu 300 Euro für Personen mit Behinderung.
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So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.