Fortzahlung der Vergütung für Bürgermeister und Schöffen bei Elternurlaub
Offizieller Titel: Proposition de décret modifiant l'article L1123-16 du Code de la démocratie locale et de la décentralisation en vue de garantir aux bourgmestres et échevins leur traitement en cas de congés liés à une naissance ou une adoption
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In Bearbeitung“)
In einfacher Sprache
- In der Wallonie behalten Bürgermeister und Schöffen künftig ihre Vergütung während eines Mutterschafts-, Geburts-, Adoptions- oder Pflegeurlaubs.
- Der Vorschlag gilt für wallonische Kommunalpolitiker, die ihre Amtsgeschäfte vorübergehend ruhen lassen, um ein Kind aufzunehmen.
- Für Sie als Bürger ändert sich im Alltag nichts direkt, aber die Vereinbarkeit von politischem Mandat und Familie wird erleichtert.
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So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.