Kostenloses Trinkwasser wird Pflicht in geförderten wallonischen Sportstätten
Offizieller Titel: Proposition de décret modifiant les articles 2, 6 et 22 du décret du 3 décembre 2020 relatif aux subventions octroyées à certains investissements en matière d'infrastructures sportives et abrogeant le décret du 25 février 1999 relatif aux subventions octroyées à certains investissements en matière d'infrastructures sportives afin de garantir progressivement l'accès gratuit à l'eau potable dans les infrastructures sportives subsidiées
Status: Der Vorschlag wurde eingereicht und wartet auf die Beratung im Parlament.
In einfacher Sprache
- Sportstätten, die Fördermittel der Wallonie beantragen, müssen künftig mindestens eine kostenlose und gut ausgeschilderte Trinkwasserstelle anbieten.
- Dies betrifft Betreiber von Sportkomplexen und Vereinen, die regionale Zuschüsse für Bauarbeiten oder Renovierungen beantragen.
- Als Sportler oder Besucher können Sie Ihre Trinkflasche künftig kostenlos auffüllen und sich beim Training oder bei Hitze einfacher erfrischen.
Automatisch zusammengefasst (gemini-3.8-flash). KI kann Fehler machen: Lesen Sie im Zweifel den offiziellen Text.
So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.