Verbot von Militärtransporten nach Israel über wallonische Flughäfen
Offizieller Titel: Proposition de décret modifiant l'article 3 du décret du 21 juin 2012 relatif à l'importation, à l'exportation, au transit et au transfert d'armes civiles et de produits liés à la défense et insérant un article 16/1 en vue d'interdire le transit de matériel militaire et d'articles à double usage à destination d'Israël dans les aéroports wallons
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In Bearbeitung“)
In einfacher Sprache
- Der Vorschlag verbietet den Transit von Militärgütern nach Israel über wallonische Flughäfen, auch wenn die Fracht nicht umgeladen wird.
- Fluggesellschaften, Spediteure und Flughafenbetreiber müssen Frachten vorab melden und müssen bei Verstößen mit Kontrollen sowie einem Flugverbot rechnen.
- Für Sie als Bürger ändert sich im Alltag nichts direkt, aber die wallonische Region setzt damit ein strengeres Waffenembargo auf ihren Flughäfen um.
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So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.