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Wallonisches Parlament Doc. 546 (2025-2026) Eingereicht

Strengere Regeln für ermäßigte Registrierungsgebühren beim Erstwohnsitz in der Wallonie

Offizieller Titel: Proposition de décret modifiant l'article 44bis du Code des droits d'enregistrement, d'hypothèque et de greffe afin de prévenir certains contournements du taux réduit pour l'acquisition d'une habitation propre et unique, de prendre en compte la quasi-pleine propriété, de tenir compte des droits de jouissance et d'encadrer la location de l'immeuble obstructif pendant le délai de trois ans

Status: Der Vorschlag wurde eingereicht und wartet auf die Beratung im Parlament.

In einfacher Sprache

  • Der Vorschlag schließt Schlupflöcher beim ermäßigten Steuersatz von 3 Prozent für den Erwerb eines einzigen und eigenen Wohnsitzes in der Wallonie.
  • Dies betrifft Käufer, die bereits Anteile an einer anderen Immobilie oder Rechte über Firmen halten oder ihre alte Wohnung vermieten wollen.
  • Sie erhalten die 3 Prozent nicht, wenn Sie anderweitig Wohnrechte besitzen, und Sie dürfen Ihre frühere Wohnung in der Dreijahresfrist nicht neu vermieten, sonst drohen Geldstrafen.

Automatisch zusammengefasst (gemini-3.8-flash). KI kann Fehler machen: Lesen Sie im Zweifel den offiziellen Text.

So hat das Parlament abgestimmt

Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.

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