Pflicht zur Aufzeichnung und Übertragung wallonischer Gemeinderatssitzungen
Offizieller Titel: Proposition de décret modifiant l'article L1122-20 du Code de la démocratie locale et de la décentralisation afin de garantir la transparence des conseils communaux par le biais de l'enregistrement audiovisuel et de la diffusion des séances publiques
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In Bearbeitung“)
In einfacher Sprache
- Jede wallonische Gemeinde muss ihre öffentlichen Gemeinderatssitzungen verpflichtend aufzeichnen, übertragen und für mindestens zwei Jahre online bereitstellen.
- Betroffen sind die Gemeinden und ihre Mandatsträger, die ein Jahr Zeit erhalten, um die technischen Vorgaben umzusetzen.
- Sie können die Debatten Ihres Gemeinderats künftig bequem von zu Hause aus verfolgen, entweder live oder später mit Untertiteln.
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So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.