Strengere Bedingungen für die wallonische Beschäftigungsbeihilfe Impulsion
Offizieller Titel: Proposition de décret modifiant les articles 3 et 4 du décret du 2 février 2017 relatif aux aides à l'emploi à destination des groupes-cibles afin de relever à trois mois la durée minimale des contrats ouvrant droit à une aide « Impulsion » pour l'engagement de jeunes demandeurs d'emploi ou de demandeurs d'emploi de longue durée
Status: Die Einreicher haben diesen Vorschlag zurückgezogen. Das Parlament stimmt nicht mehr darüber ab.
In einfacher Sprache
- Arbeitgeber erhalten die wallonische Impulsion-Beihilfe künftig erst ab einem Vertrag von mindestens drei Monaten und mindestens in Teilzeit, statt bisher zwei Monaten.
- Dies betrifft Arbeitgeber in der Wallonie sowie Arbeitsuchende unter 25 Jahren und Langzeitarbeitslose.
- Wenn Sie zu diesen Gruppen gehören, erhalten Sie bei einer Einstellung über diese Hilfe längere und stabilere Verträge mit besser abgesicherten Sozialrechten.
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So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.