Keine Fristen mehr für die Überprüfung des Schutzstatus von Flüchtlingen
Offizieller Titel: Wetsvoorstel tot wijziging van de wet van 15 december 1980 betreffende de toegang, de vestiging, het verblijf en de verwijdering van vreemdelingen met het oog op het schrappen van de termijnen waarbinnen de Dienst Vreemdelingenzaken de opheffing of de intrekking van de beschermingsstatus kan vragen.
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)
In einfacher Sprache
- Das Ausländeramt soll künftig ohne zeitliche Befristung beantragen können, einen Schutzstatus abzuerkennen oder zu beenden.
- Dies betrifft anerkannte Flüchtlinge und Personen mit subsidiärem Schutz, insbesondere bei Betrug, schweren Straftaten oder einer veränderten Sicherheitslage im Herkunftsland.
- Für Sie als Bürger ändert sich im Alltag nichts, aber der Schutzstatus von Begünstigten kann dadurch auch nach vielen Jahren noch neu bewertet und aberkannt werden.
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So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.