Pflichtprüfung von Auslandsimmobilien bei der Vergabe von Sozialwohnungen
Offizieller Titel: Voorstel van decreet van Michiel Awouters, Adeline Blancquaert, Dries Devillé, Filip Brusselmans en Chris Janssens tot wijziging van de Vlaamse Codex Wonen van 2021, wat betreft de systematische verificatie van onroerend bezit bij de toelating tot sociale woningen voor kandidaat-huurders met een buitenlandse nationaliteit
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „Antrag auf Behandlung im Plenum abgelehnt“)
In einfacher Sprache
- Bei Mietinteressenten mit ausländischer Staatsangehörigkeit wird künftig systematisch geprüft, ob sie Immobilien im Herkunftsland besitzen, bevor sie eine Sozialwohnung erhalten.
- Das betrifft alle Personen mit einer oder mehreren ausländischen Staatsangehörigkeiten, die sich in Flandern um eine Sozialwohnung bewerben, sowie die Wohnungsgesellschaften.
- Wenn Sie Immobilien im Ausland besitzen oder eine Prüfung unmöglich ist, wird Ihnen der Zugang verweigert oder Ihre Zulassung vorübergehend ausgesetzt.
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So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.