Gerichtliches Demonstrationsverbot für verurteilte Randalierer
Offizieller Titel: Wetsvoorstel tot wijziging van boek I van het Strafwetboek, teneinde een gerechtelijk verbod op deelname aan protestbijeenkomsten mogelijk te maken voor personen veroordeeld wegens geweld of vernielingen tijdens een protestbijeenkomst.
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)
In einfacher Sprache
- Richter können Personen, die wegen schwerer Gewalt oder Zerstörungen bei einer Kundgebung verurteilt wurden, vorübergehend die Teilnahme an Protesten verbieten.
- Die Maßnahme richtet sich an individuell verurteilte Personen und gilt für alle Demonstrationen, einschließlich gewerkschaftlicher Aktionen.
- Friedliche Demonstranten behalten ihre Rechte, während Randalierer bei einem Verstoß gegen das Verbot eine zusätzliche Geld- oder Freiheitsstrafe riskieren.
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So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.