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Föderale Kammer 56K1494 Öffentliche Sicherheit In Beratung

Vorschlag für ein allgemeines Kontaktverbot mit Minderjährigen bei hohem Rückfallrisiko

Offizieller Titel: Wetsvoorstel tot wijziging van de wet van 29 februari 2024 tot invoering van boek II van het Strafwetboek, teneinde een algemeen omgangsverbod in te voeren met minderjarigen voor daders met een verhoogd recidiverisico.

Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)

In einfacher Sprache

  • Gerichte können Verurteilten schwerer Kindesmisshandlung künftig generell jeden Kontakt zu Minderjährigen verbieten, sei es direkt, digital oder an bestimmten Orten. Dieses Verbot kann bis zu fünfzehn Jahre dauern und wird mindestens alle drei Jahre überprüft.
  • Die Maßnahme gilt für Personen, die wegen schwerer Straftaten gegen Kinder verurteilt wurden und ein hohes Rückfallrisiko aufweisen, sowie für Polizei und Justiz, die das Verbot überwachen.
  • Für Sie und Ihre Familie bedeutet dies einen besseren Schutz für Kinder, da gefährliche Täter vorsorglich von Minderjährigen ferngehalten werden können, bevor neue Opfer entstehen.

Automatisch zusammengefasst (gemini-3.8-flash). KI kann Fehler machen: Lesen Sie im Zweifel den offiziellen Text.

So hat das Parlament abgestimmt

Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.

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