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Föderale Kammer 56K1757 Internationale Übereinkunft In Beratung

Keine Visumpflicht mehr für Diplomaten- und Dienstpässe zwischen Belgien und Algerien

Offizieller Titel: Wetsontwerp houdende instemming met de Overeenkomst tussen de Regering van het Koninkrijk België en de Regering van de Democratische Volksrepubliek Algerije inzake de wederzijdse vrijstelling van de visumplicht voor houders van geldige diplomatieke en dienstpaspoorten, gedaan te Brussel op 31 maart 2026.

Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)

In einfacher Sprache

  • Belgien und Algerien vereinbaren, dass Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen ohne Visum in das jeweils andere Land reisen dürfen.
  • Diese Regelung gilt ausschließlich für Diplomaten und offizielle Regierungsvertreter beider Staaten, die einen solchen Sonderpass besitzen.
  • Für Sie als Bürger ändert sich nichts: Wenn Sie mit einem gewöhnlichen Reisepass reisen, benötigen Sie weiterhin wie bisher ein Visum.

Automatisch zusammengefasst (gemini-3.8-flash). KI kann Fehler machen: Lesen Sie im Zweifel den offiziellen Text.

So hat das Parlament abgestimmt

Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.

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