Besserer Schutz und Schadenersatz bei Mängeln an modernen und digitalen Produkten
Offizieller Titel: Wetsontwerp tot wijziging van de bepalingen van het Burgerlijk Wetboek met betrekking tot de aansprakelijkheid voor gebrekkige producten en tot invoeging van artikel 877/1 in het Gerechtelijk Wetboek.
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)
In einfacher Sprache
- Die Regeln für fehlerhafte Produkte werden modernisiert und erfassen nun auch Software, Apps und vernetzte Geräte. Die Selbstbeteiligung von 500 Euro bei Sachschäden entfällt, und Gerichte können Unternehmen dazu verpflichten, technische Beweise offenzulegen.
- Hersteller, Importeure und Händler von materiellen wie auch digitalen Produkten können künftig schneller zur Verantwortung gezogen werden.
- Wenn Sie durch ein defektes Gerät, fehlerhafte Software oder den Verlust privater Daten einen Schaden erleiden, können Sie leichter Schadenersatz fordern, ohne komplizierte Technik selbst beweisen zu müssen.
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So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.