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Föderale Kammer
56K1247 Zivilrecht
In Beratung
Streitigkeiten mit Hausverwaltern über den Verbraucherschlichtungsdienst regeln
Offizieller Titel: Wetsvoorstel tot wijziging van het Wetboek van economisch recht teneinde de consumentenombudsdienst bevoegd te maken voor geschillen die betrekking hebben op syndici.
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)
In einfacher Sprache
- Der Verbraucherschlichtungsdienst soll künftig für Streitigkeiten rund um Hausverwalter und die Verwaltung von Miteigentum zuständig sein. Zudem soll eine Anlaufstelle über Rechte und Pflichten in der Miteigentümerschaft informieren.
- Dies betrifft Miteigentümer von Wohngebäuden, Eigentümerräte sowie berufliche und nicht-berufliche Hausverwalter.
- Wenn Sie ein Problem mit dem Verwalter Ihres Gebäudes haben, können Sie eine außergerichtliche Schlichtung nutzen, statt direkt vor das Friedensgericht zu ziehen.
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So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.