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Föderale Kammer 56K1721 Sozialpolitik In Beratung

Verbindliche Eingliederungspläne für Sozialhilfeempfänger und gezielte Unterstützung durch die ÖSHZ

Offizieller Titel: Wetsontwerp houdende wijziging van de wet van 26 mei 2002 betreffende het recht op maatschappelijke integratie en de wet van 2 april 1965 betreffende het ten laste nemen van de steun verleend door de openbare centra voor maatschappelijk welzijn wat betreft het geïndividualiseerd project voor maatschappelijke integratie.

Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)

In einfacher Sprache

  • Die Unterzeichnung eines individuellen Eingliederungsprojekts wird grundsätzlich für alle Bezieher des Eingliederungseinkommens oder vergleichbarer Hilfen verpflichtend, außer bei gesundheitlichen oder Billigkeitsgründen.
  • Dies betrifft alle Empfänger von Hilfen des ÖSHZ – mit gezielter Begleitung bei Suchtproblemen oder Schulden – sowie das ÖSHZ-Personal, dessen feste Kontrolltermine verringert werden.
  • Wenn Sie diese Hilfe beziehen, müssen Sie sich aktiv an Ihrem Eingliederungsplan beteiligen, erhalten dafür aber bei Sucht- oder Finanzproblemen passende medizinische oder budgetäre Unterstützung.

Automatisch zusammengefasst (gemini-3.8-flash). KI kann Fehler machen: Lesen Sie im Zweifel den offiziellen Text.

So hat das Parlament abgestimmt

Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.

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