Verbindliche Eingliederungspläne für Sozialhilfeempfänger und gezielte Unterstützung durch die ÖSHZ
Offizieller Titel: Wetsontwerp houdende wijziging van de wet van 26 mei 2002 betreffende het recht op maatschappelijke integratie en de wet van 2 april 1965 betreffende het ten laste nemen van de steun verleend door de openbare centra voor maatschappelijk welzijn wat betreft het geïndividualiseerd project voor maatschappelijke integratie.
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)
In einfacher Sprache
- Die Unterzeichnung eines individuellen Eingliederungsprojekts wird grundsätzlich für alle Bezieher des Eingliederungseinkommens oder vergleichbarer Hilfen verpflichtend, außer bei gesundheitlichen oder Billigkeitsgründen.
- Dies betrifft alle Empfänger von Hilfen des ÖSHZ – mit gezielter Begleitung bei Suchtproblemen oder Schulden – sowie das ÖSHZ-Personal, dessen feste Kontrolltermine verringert werden.
- Wenn Sie diese Hilfe beziehen, müssen Sie sich aktiv an Ihrem Eingliederungsplan beteiligen, erhalten dafür aber bei Sucht- oder Finanzproblemen passende medizinische oder budgetäre Unterstützung.
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So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.