Zum Inhalt springen

Unabhängige Bürgerplattform · keine offizielle Website der Europäischen Union oder einer Behörde

← Alle Vorschläge: Föderale Kammer
Föderale Kammer 56K1525 Wirtschaftspolitik In Beratung

Gesetzesvorschlag zur Deckelung von Maklerprovisionen bei Wohnimmobilien

Offizieller Titel: Wetsvoorstel tot wijziging van de wet van 11 februari 2013 tot organisatie van het beroep van vastgoedmakelaar voor wat betreft het vastleggen van een maximumprijs die vastgoedmakelaars kunnen aanrekenen bij het verkopen of verhuren van een woning.

Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)

In einfacher Sprache

  • Immobilienmakler dürfen beim Verkauf einer Wohnung maximal 3 Prozent des Kaufpreises und bei einer Vermietung höchstens eine Monatsmiete verlangen.
  • Dies gilt für Immobilienmakler sowie Käufer und Mieter von Wohnraum, jedoch nicht für Verkäufe direkt zwischen Privatpersonen.
  • Wenn Sie ein Haus kaufen oder einen Hauptwohnsitz über einen Makler mieten, sind Sie vor überhöhten Provisionen und zusätzlichen Verwaltungskosten geschützt.

Automatisch zusammengefasst (gemini-3.8-flash). KI kann Fehler machen: Lesen Sie im Zweifel den offiziellen Text.

So hat das Parlament abgestimmt

Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.

Teilen Sie dies, damit auch andere ihre Meinung sagen können

WhatsApp Facebook X LinkedIn