Höhere Steuerbefreiung für ehrenamtliche Einsatzkräfte der Rettungsdienste
Offizieller Titel: Wetsvoorstel tot wijziging van het Wetboek van de inkomstenbelastingen 1992, teneinde ten behoeve van de vrijwillige brandweerlieden, de vrijwillige ambulanciers en de vrijwilligers van de Civiele Bescherming het fiscaal vrijgesteld bedrag te verhogen.
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)
In einfacher Sprache
- Der steuerfreie Höchstbetrag für Entschädigungen von freiwilligen Feuerwehrleuten, Sanitätern und Zivilschützern wird um 5.210 Euro (Basisbetrag) erhöht.
- Diese Regelung gilt für Freiwillige, die im Vorjahr mindestens zu vier Fünfteln einer Vollzeitstelle beruflich tätig waren.
- Wenn Sie sich ehrenamtlich bei den Rettungsdiensten engagieren, bleibt Ihnen neben Ihrem Hauptberuf mehr Nettoeinkommen von Ihrer Aufwandsentschädigung.
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So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.