Mögliche Sanktionen beim Eingliederungseinkommen für Paare mit Kindern
Offizieller Titel: Wetsvoorstel tot wijziging van de wet van 26 mei 2002 betreffende het recht op maatschappelijke integratie, met het oog op de consequente toepassing van het sanctiemechanisme van het geïndividualiseerde project voor maatschappelijke integratie (GPMI) bij leefloongerechtigde koppels met gezinslast.
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)
In einfacher Sprache
- Das ÖSHZ kann das gemeinsame Eingliederungseinkommen vorübergehend kürzen, wenn ein Partner die vereinbarten Integrationspflichten ohne triftigen Grund nicht einhält.
- Dies betrifft Paare mit Unterhaltspflicht für eine Familie, die zusammen eine gemeinsame Unterstützung beziehen.
- Hält sich Ihr Partner nicht an die Vereinbarungen, kann das Gesamteinkommen der Familie zeitweise um maximal den Betrag für eine zusammenwohnende Person gekürzt werden.
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So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.