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Föderale Kammer 56K1783 Strafrecht In Beratung

Vorschlag zur Ausweitung der gesetzlichen Inzestdefinition auf Cousins und Cousinen

Offizieller Titel: Wetsvoorstel tot uitbreiding van de wettelijke definitie van het begrip "incest" tot de bloed- en aanverwanten in de zijlijn tot de vierde graad.

Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)

In einfacher Sprache

  • Die gesetzliche Definition von Inzest im Strafgesetzbuch wird auf Verwandte in der Seitenlinie bis zum vierten Grad ausgeweitet.
  • Dies betrifft insbesondere Opfer sexualisierter Gewalt innerhalb der Familie sowie die Justizbehörden.
  • Sexuelle Übergriffe durch beispielsweise Cousins oder Cousinen ersten Grades können dadurch offiziell als Inzest verfolgt und anerkannt werden.

Automatisch zusammengefasst (gemini-3.8-flash). KI kann Fehler machen: Lesen Sie im Zweifel den offiziellen Text.

So hat das Parlament abgestimmt

Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.

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