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Föderale Kammer
56K1783 Strafrecht
In Beratung
Vorschlag zur Ausweitung der gesetzlichen Inzestdefinition auf Cousins und Cousinen
Offizieller Titel: Wetsvoorstel tot uitbreiding van de wettelijke definitie van het begrip "incest" tot de bloed- en aanverwanten in de zijlijn tot de vierde graad.
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)
In einfacher Sprache
- Die gesetzliche Definition von Inzest im Strafgesetzbuch wird auf Verwandte in der Seitenlinie bis zum vierten Grad ausgeweitet.
- Dies betrifft insbesondere Opfer sexualisierter Gewalt innerhalb der Familie sowie die Justizbehörden.
- Sexuelle Übergriffe durch beispielsweise Cousins oder Cousinen ersten Grades können dadurch offiziell als Inzest verfolgt und anerkannt werden.
Automatisch zusammengefasst (gemini-3.8-flash). KI kann Fehler machen: Lesen Sie im Zweifel den offiziellen Text.
So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.