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Föderale Kammer 56K0634 Öffentliche Sicherheit In Beratung

Elektronische Überwachung von Kontakt- und Aufenthaltsverboten

Offizieller Titel: Wetsvoorstel houdende wijziging van diverse bepalingen voor wat betreft een uitbreiding van de controle door elektronische middelen teneinde slachtoffers van huiselijk geweld beter te beschermen.

Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)

In einfacher Sprache

  • Gerichte und die Staatsanwaltschaft können Aufenthalts-, Orts- und Kontaktverbote künftig häufiger mithilfe elektronischer Mittel kontrollieren lassen.
  • Dies betrifft Beschuldigte und Verurteilte im Bereich häuslicher Gewalt, die Betroffenen sowie die zuständigen Justizdienste.
  • Wenn Sie Opfer sind, ist Ihre Zustimmung für die elektronische Überwachung eines Kontaktverbots erforderlich, und Sie können diese Maßnahme jederzeit beenden oder wieder aufnehmen lassen.

Automatisch zusammengefasst (gemini-3.8-flash). KI kann Fehler machen: Lesen Sie im Zweifel den offiziellen Text.

So hat das Parlament abgestimmt

Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.

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