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Föderale Kammer
56K0634 Öffentliche Sicherheit
In Beratung
Elektronische Überwachung von Kontakt- und Aufenthaltsverboten
Offizieller Titel: Wetsvoorstel houdende wijziging van diverse bepalingen voor wat betreft een uitbreiding van de controle door elektronische middelen teneinde slachtoffers van huiselijk geweld beter te beschermen.
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)
In einfacher Sprache
- Gerichte und die Staatsanwaltschaft können Aufenthalts-, Orts- und Kontaktverbote künftig häufiger mithilfe elektronischer Mittel kontrollieren lassen.
- Dies betrifft Beschuldigte und Verurteilte im Bereich häuslicher Gewalt, die Betroffenen sowie die zuständigen Justizdienste.
- Wenn Sie Opfer sind, ist Ihre Zustimmung für die elektronische Überwachung eines Kontaktverbots erforderlich, und Sie können diese Maßnahme jederzeit beenden oder wieder aufnehmen lassen.
Automatisch zusammengefasst (gemini-3.8-flash). KI kann Fehler machen: Lesen Sie im Zweifel den offiziellen Text.
So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.