Steuervergünstigung für Investitionen in europäische Unternehmen über das Einstein-Konto
Offizieller Titel: Wetsvoorstel tot wijziging van het Wetboek van de inkomstenbelastingen 1992 met het oog op de toekenning van een belastingvermindering voor investeringen via een Einstein-beleggersrekening in Europese small- en midcapaandelen en in Europese aandelen-ETF's.
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)
In einfacher Sprache
- Der Gesetzentwurf führt das „Einstein-Konto“ ein, das eine Steuerermäßigung von 40 % auf Investitionen in kleine und mittlere europäische Unternehmen sowie europäische Aktienfonds vorsieht.
- Die Maßnahme richtet sich an Bürger, die für sich selbst, ihre Kinder oder andere nahestehende Personen über ein anerkanntes Finanzinstitut sparen und anlegen möchten.
- Sie können jährlich bis zu 1.200 Euro pro Konto steuerbegünstigt einzahlen; Gewinne bleiben steuerfrei und das Kapital kann bei Renteneintritt oder zum Kauf von Wohneigentum steuerfrei entnommen werden.
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So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.