Unabhängige Kommission für Streitigkeiten über Pflegebedürftigkeit in der häuslichen Pflege
Offizieller Titel: Wetsvoorstel tot wijziging van de gecoördineerde wet van 14 juli 1994 betreffende de verplichte verzekering voor geneeskundige verzorging en uitkeringen met het oog op de invoering van een Commissie voor de Heroverweging van de beslissingen van de adviserend-arts betreffende de afhankelijkheidsgraad in de thuisverpleging.
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)
In einfacher Sprache
- Beim LIKIV wird eine unabhängige Kommission eingerichtet, um Entscheidungen der Vertrauensärzte über den Pflegebedarf von Patienten neu zu bewerten.
- Dies betrifft häusliche Pflegekräfte und deren Patienten sowie die Krankenkassen und Vertrauensärzte.
- Wenn Sie mit einer Herabstufung des Pflegebedarfs oder einer verweigerten Erstattung nicht einverstanden sind, können Sie sich für 100 Euro an die Kommission wenden, bevor Sie vor Gericht ziehen.
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So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.