Strengere Regeln und mehr Gespräche bei kurzen Krankheitsausfällen
Offizieller Titel: Wetsvoorstel tot wijziging van de wet van 3 juli 1978 betreffende de arbeidsovereenkomsten en tot wijziging van de codex over het welzijn op het werk met het oog op de versterking van het verzuimbeleid bij werkgevers.
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)
In einfacher Sprache
- Arbeitgeber können ab dem ersten Krankheitstag wieder ein Attest verlangen und Beschäftigte schneller zu Rückkehrgesprächen oder Wiedereingliederungen einladen.
- Dieser Gesetzesvorschlag betrifft Arbeitnehmer mit häufigen kurzen Krankheitsphasen sowie deren Arbeitgeber.
- Wenn Sie mindestens dreimal im Jahr kurz krank sind, kann Ihr Arbeitgeber Sie zu einem Gespräch verpflichten; lehnen Sie dieses unbegründet ab, riskieren Sie den Verlust der Entgeltfortzahlung.
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So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.