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Wallonisches Parlament
Doc. 567 (2025-2026)
Angenommen
Anpassung des wallonischen Coup-de-Pouce-Darlehens für KMU und Selbstständige
Offizieller Titel: Proposition de décret modifiant les articles 3, 4, 8, et 8/1 du décret du 28 avril 2016 Prêt « Coup de Pouce »
Status: Das Parlament hat diesen Vorschlag angenommen. (Parlament: „In der Plenarsitzung angenommen“)
In einfacher Sprache
- Der Vorschlag führt eine feste Steuergutschrift von 2,5 % ein, senkt die Obergrenze pro Kreditgeber auf 75.000 Euro, erhöht die Grenze pro Unternehmen auf 300.000 Euro und schiebt Schein-Kreuzkrediten einen Riegel vor.
- Die Neuregelung betrifft wallonische KMU, Selbstständige sowie Privatpersonen, die diesen Betrieben über das System Geld leihen wollen.
- Wenn Sie Ersparnisse an einen lokalen Betrieb verleihen, erhalten Sie einen einfacheren Steuervorteil für bis zu 75.000 Euro, während Unternehmen insgesamt höhere Gesamtbeträge leihen können.
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Vom Vorschlag zum Gesetz
- Eingereicht 19. Mai 2026
- Vom Parlament angenommen 3. Juni 2026
- Von der Regierung sanktioniert 4. Juni 2026
- Im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht 16. Juni 2026 · Den offiziellen Text lesen ↗
- In Kraft 26. Juni 2026
So hat das Parlament abgestimmt
Angenommen am 3. Juni 2026Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.