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Wallonisches Parlament Doc. 567 (2025-2026) Angenommen

Anpassung des wallonischen Coup-de-Pouce-Darlehens für KMU und Selbstständige

Offizieller Titel: Proposition de décret modifiant les articles 3, 4, 8, et 8/1 du décret du 28 avril 2016 Prêt « Coup de Pouce »

Status: Das Parlament hat diesen Vorschlag angenommen. (Parlament: „In der Plenarsitzung angenommen“)

In einfacher Sprache

  • Der Vorschlag führt eine feste Steuergutschrift von 2,5 % ein, senkt die Obergrenze pro Kreditgeber auf 75.000 Euro, erhöht die Grenze pro Unternehmen auf 300.000 Euro und schiebt Schein-Kreuzkrediten einen Riegel vor.
  • Die Neuregelung betrifft wallonische KMU, Selbstständige sowie Privatpersonen, die diesen Betrieben über das System Geld leihen wollen.
  • Wenn Sie Ersparnisse an einen lokalen Betrieb verleihen, erhalten Sie einen einfacheren Steuervorteil für bis zu 75.000 Euro, während Unternehmen insgesamt höhere Gesamtbeträge leihen können.

Automatisch zusammengefasst (gemini-3.8-flash). KI kann Fehler machen: Lesen Sie im Zweifel den offiziellen Text.

Vom Vorschlag zum Gesetz

  1. Eingereicht 19. Mai 2026
  2. Vom Parlament angenommen 3. Juni 2026
  3. Von der Regierung sanktioniert 4. Juni 2026
  4. Im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht 16. Juni 2026 · Den offiziellen Text lesen ↗
  5. In Kraft 26. Juni 2026

So hat das Parlament abgestimmt

Angenommen am 3. Juni 2026

Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.

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