Geringere Steuer bei Übernahme der Familienwohnung nach Trennung in der Wallonie
Offizieller Titel: Proposition de décret modifiant l'article 110 du Code des droits d'enregistrement, d'hypothèque et de greffe en vue de limiter l'assiette du droit de partage à la seule quote-part transférée lors de la sortie d'une indivision immobilière
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In Bearbeitung“)
In einfacher Sprache
- Die Teilungsabgabe von 1 % wird künftig nur noch auf den übernommenen Anteil der Immobilie erhoben, nicht mehr auf den Gesamtwert.
- Dies betrifft Ex-Partner in der Wallonie, wenn eine Person nach einer Trennung den Anteil der anderen an der gemeinsamen Wohnung übernimmt.
- Sie zahlen nach einer Trennung deutlich weniger Registrierungsgebühren, wenn Sie im gemeinsamen Haus wohnen bleiben.
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So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.