Koppelung der wallonischen Mietenindexierung an die Energieeffizienz der Wohnung
Offizieller Titel: Proposition de décret modifiant l'article 26 du décret du 15 mars 2018 relatif au bail d'habitation en vue d'introduire une modulation permanente de l'indexation des loyers selon la performance énergétique des bâtiments et abrogeant le décret du 19 octobre 2022 modifiant l'article 26 du décret du 15 mars 2018 relatif au bail d'habitation et limitant l'indexation des loyers en fonction du certificat de performance énergétique des bâtiments
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In Bearbeitung“)
In einfacher Sprache
- Ab dem 1. Januar 2027 darf die Miete in der Wallonie nur noch bei energieeffizienten Wohnungen (Klassen A bis C) voll indexiert werden. Bei Klasse D liegt die Obergrenze bei 75 %, bei Klasse E bei 50 %, und für Klassen F, G sowie ohne Zertifikat ist eine Indexierung verboten.
- Die Regelung gilt für Mieter und Vermieter von Wohnungen in der Wallonischen Region, auch für bereits laufende Mietverträge.
- Wenn Sie in einer schlecht gedämmten Wohnung leben, bleibt Ihnen die Mieterhöhung erspart; als Vermieter müssen Sie die Immobilie erst renovieren, um die Miete wieder anpassen zu können.
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So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.