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Wallonisches Parlament Doc. 262 (2024-2025) In Beratung

Wallonische Gemeinden dürfen geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen selbst ahnden

Offizieller Titel: Proposition de décret insérant des articles 2ter, 16bis et 18bis dans le décret du 4 avril 2019 relatif aux amendes administratives en matière de sécurité routière

Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In Bearbeitung“)

In einfacher Sprache

  • Wallonische Gemeinden erhalten die Befugnis, administrative Geldbußen für Geschwindigkeitsüberschreitungen von maximal 20 km/h zu verhängen, falls die Staatsanwaltschaft nicht ermittelt.
  • Dies betrifft alle Fahrerinnen und Fahrer auf Gemeinde- und Regionalstraßen in der Wallonie.
  • Wenn Sie bis zu 20 km/h zu schnell fahren und geblitzt werden, kann Ihre Gemeinde Ihnen ein Bußgeld zwischen 30 und 250 Euro auferlegen.

Automatisch zusammengefasst (gemini-3.8-flash). KI kann Fehler machen: Lesen Sie im Zweifel den offiziellen Text.

So hat das Parlament abgestimmt

Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.

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