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Flämisches Parlament 2025-2026 – nr. 909 Kultur In Beratung

Strengere Strafregisterprüfungen bei der Arbeit mit Minderjährigen

Offizieller Titel: Ontwerp van decreet tot wijziging van het decreet van 3 juni 2022 houdende de verplichting voor bepaalde organisaties om een uittreksel uit het strafregister als vermeld in artikel 596, tweede lid, van het Wetboek van Strafvordering, te controleren voor bepaalde nieuwe medewerkers, wat de modaliteiten van de controle betreft

Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „in der Plenarsitzung zu behandeln“)

In einfacher Sprache

  • Organisationen, die mit Minderjährigen arbeiten, müssen den Strafregisterauszug ihrer Mitarbeiter künftig alle drei Jahre prüfen und nicht mehr nur bei der Einstellung.
  • Die Neuerung gilt für Beschäftigte, Praktikanten und Freiwillige ab zwanzig Jahren, unter anderem in der Jugendarbeit, im Bildungswesen und im Pflegesektor.
  • Wenn Sie regelmäßig mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, müssen Sie Ihrer Organisation oder Schule künftig alle drei Jahre einen aktuellen Strafregisterauszug vorlegen.

Automatisch zusammengefasst (gemini-3.8-flash). KI kann Fehler machen: Lesen Sie im Zweifel den offiziellen Text.

So hat das Parlament abgestimmt

Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.

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