Flandern erneuert das Denkmaldarlehen und erweitert Zuschüsse für Denkmalorganisationen
Offizieller Titel: Ontwerp van decreet tot wijziging van het Onroerenderfgoeddecreet van 12 juli 2013, wat betreft de subsidies aan actoren en de Erfgoedlening
Status: Das Parlament hat diesen Vorschlag angenommen. (Parlament: „veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt“)
In einfacher Sprache
- Die flämische Regierung verankert das Denkmaldarlehen dauerhaft im Gesetz und erweitert den Kreis der Organisationen, die Förderungen erhalten können.
- Dies betrifft Eigentümer und Verwalter von geschütztem Kulturerbe sowie Organisationen, die im Denkmalschutz tätig sind.
- Als Eigentümer können Sie künftig leichter ein Darlehen für Sanierungen beantragen, wobei die flämische Regierung die genauen Bedingungen und Beträge noch festlegen wird.
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Vom Vorschlag zum Gesetz
- Eingereicht 8. April 2026
- Vom Parlament angenommen 3. Juni 2026
- Von der Regierung sanktioniert 5. Juni 2026
- Im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht 17. Juni 2026 · Den offiziellen Text lesen ↗
- In Kraft ab 31. Dezember 2027
So hat das Parlament abgestimmt
Angenommen am 3. Juni 202663 dafür · 1 dagegen · 40 Enthaltung(en)
Eine Fraktion ist die Gruppe der Abgeordneten einer Partei im Parlament. Für jede Fraktion sehen Sie, wie viele Mitglieder dafür oder dagegen gestimmt oder sich enthalten haben.
- Dafür
- Dagegen
- Enthaltung
- Punkt: Parteifarbe
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N-VA Stimmte dafür
26 dafür · 0 dagegen · 0 Enthaltungen
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Vlaams Belang Enthielt sich
0 dafür · 0 dagegen · 25 Enthaltungen
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cd&v Stimmte dafür
15 dafür · 0 dagegen · 0 Enthaltungen
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Vooruit Stimmte dafür
15 dafür · 0 dagegen · 0 Enthaltungen
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PVDA Enthielt sich
0 dafür · 0 dagegen · 9 Enthaltungen
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Groen Stimmte dafür
7 dafür · 0 dagegen · 0 Enthaltungen
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Anders. Enthielt sich
0 dafür · 0 dagegen · 6 Enthaltungen
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Onafhankelijke Stimmte dagegen
0 dafür · 1 dagegen · 0 Enthaltungen