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Föderale Kammer 56K0879 Öffentliche Hand In Beratung

Parkerleichterungen für Schwangere ab dem sechsten Monat

Offizieller Titel: Wetsvoorstel tot wijziging van het koninklijk besluit van 1 december 1975 houdende algemeen reglement op de politie van het wegverkeer en van het gebruik van de openbare weg voor wat betreft het parkeren door zwangere vrouwen.

Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)

In einfacher Sprache

  • Schwangere Frauen dürfen ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat Behindertenparkplätze nutzen und werden von zeitlichen Parkbegrenzungen befreit.
  • Die Neuerung betrifft schwangere Frauen sowie andere Verkehrsteilnehmer, die diese Parkplätze nutzen.
  • Mit einem ärztlichen Attest hinter der Windschutzscheibe dürfen Sie länger parken und reservierte Stellplätze nutzen, ohne eine Parkscheibe zu verwenden.

Automatisch zusammengefasst (gemini-3.8-flash). KI kann Fehler machen: Lesen Sie im Zweifel den offiziellen Text.

So hat das Parlament abgestimmt

Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.

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