Parkerleichterungen für Schwangere ab dem sechsten Monat
Offizieller Titel: Wetsvoorstel tot wijziging van het koninklijk besluit van 1 december 1975 houdende algemeen reglement op de politie van het wegverkeer en van het gebruik van de openbare weg voor wat betreft het parkeren door zwangere vrouwen.
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)
In einfacher Sprache
- Schwangere Frauen dürfen ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat Behindertenparkplätze nutzen und werden von zeitlichen Parkbegrenzungen befreit.
- Die Neuerung betrifft schwangere Frauen sowie andere Verkehrsteilnehmer, die diese Parkplätze nutzen.
- Mit einem ärztlichen Attest hinter der Windschutzscheibe dürfen Sie länger parken und reservierte Stellplätze nutzen, ohne eine Parkscheibe zu verwenden.
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So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.