Vorschlag zur Begrenzung von Krankheitstagen ohne ärztliches Attest
Offizieller Titel: Wetsvoorstel tot wijziging van de wet van 3 juli 1978 betreffende de arbeidsovereenkomsten, wat betreft de vrijstelling van het geneeskundig getuigschrift voor de eerste dag van arbeidsongeschiktheid.
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)
In einfacher Sprache
- Arbeitnehmer dürfen künftig nur noch einmal pro Kalenderjahr ohne ärztliches Attest einen Tag krankfeiern, statt zweimal.
- Dieser Vorschlag betrifft Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die unter das belgische Arbeitsvertragsgesetz fallen.
- Konkret bedeutet dies, dass Sie ab der zweiten Krankheitsphase im selben Kalenderjahr sofort ab Tag eins ein Attest vorlegen müssen.
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So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.