Einführung einer schnellen elektronischen MwSt-Meldung für Unternehmen ab 2028
Offizieller Titel: Wetsontwerp tot wijziging van het Wetboek van de belasting over de toegevoegde waarde wat de invoering van de verplichting tot elektronische rapportering en de opheffing van de verplichting tot indiening van de jaarlijkse lijst van belastingplichtige afnemers betreft.
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)
In einfacher Sprache
- Ab dem 1. Januar 2028 müssen Daten elektronischer Rechnungen nahezu in Echtzeit digital an das Finanzamt übermittelt werden, wodurch die jährliche Kundenliste entfällt.
- Dies betrifft vor allem mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen und Selbstständige in Belgien, sowohl beim Ausstellen als auch beim Empfangen von Rechnungen.
- Für Bürger ändert sich bei alltäglichen Einkäufen nichts, aber wenn Sie selbstständig sind oder ein Unternehmen führen, muss Ihre Rechnungssoftware diese Daten künftig automatisch übermitteln.
Automatisch zusammengefasst (gemini-3.8-flash). KI kann Fehler machen: Lesen Sie im Zweifel den offiziellen Text.
So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.