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Föderale Kammer 56K1847 In Beratung

Zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag bei längerer Krankheit von Arbeitnehmern

Offizieller Titel: Wetsontwerp tot wijziging van de wet van 19 december 2025 tot uitvoering van een versterkt terug naar werkbeleid in geval van arbeidsongeschiktheid wat betreft de versterkte solidariteitsbijdrage.

Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)

In einfacher Sprache

  • Größere Betriebe zahlen künftig einen zusätzlichen Beitrag von 30 Prozent auf das Krankengeld für Beschäftigte, die im vierten und fünften Monat arbeitsunfähig sind.
  • Die Regelung betrifft Arbeitgeber mit mehr als 50 Beschäftigten und gilt für erkrankte Mitarbeiter zwischen 18 und 55 Jahren.
  • Für Sie als Bürger ändert sich nichts an Ihren Leistungen, aber Ihr Arbeitgeber wird dazu angehalten, Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen.

Automatisch zusammengefasst (gemini-3.8-flash). KI kann Fehler machen: Lesen Sie im Zweifel den offiziellen Text.

So hat das Parlament abgestimmt

Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.

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