Verbot der Erstattung der gesetzlichen Zuzahlung über Zusatzversicherungen der Krankenkassen
Offizieller Titel: Wetsvoorstel tot wijziging van de wet van 6 augustus 1990 betreffende de ziekenfondsen en de landsbonden van ziekenfondsen, om de tenlasteneming van het wettelijk persoonlijk aandeel via de aanvullende diensten te verbieden.
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)
In einfacher Sprache
- Krankenkassen dürfen die gesetzliche Zuzahlung für Erwachsene künftig nicht mehr über ihre Zusatzversicherungen zurückerstatten.
- Dies betrifft erwachsene Patienten und die Krankenkassen; für Minderjährige unter 18 Jahren bleibt eine begrenzte Erstattung weiterhin möglich.
- Sie zahlen den Eigenanteil beim Arztbesuch künftig immer selbst, es sei denn, Sie haben Anspruch auf bestehende Schutzmaßnahmen wie den erhöhten Kostenzuschuss.
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So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.