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Föderale Kammer
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In Beratung
Einziehung von kriminellem Vermögen ohne vorherige strafrechtliche Verurteilung
Offizieller Titel: Wetsvoorstel tot instelling van de preventieve verbeurdverklaring van goederen van illegale oorsprong ingeval de strafprocedure niet kan worden voortgezet.
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)
In einfacher Sprache
- Das Gericht kann kriminelle Vermögenswerte endgültig einziehen, wenn ein Strafverfahren wegen Tod, Krankheit, Flucht oder Verjährung eingestellt wird.
- Dies betrifft Beschuldigte, deren Strafverfahren nicht abgeschlossen werden kann, sowie Personen oder Unternehmen, die deren illegale Güter verwalten.
- Die Justiz kann kriminelle Gewinne leichter aus dem Verkehr ziehen, während ein Richter Ihre Rechte und die Rechte gutgläubiger Dritter schützt.
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So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.