Strengere Kontrolle wirtschaftlicher Gründe bei Massenentlassungen
Offizieller Titel: Wetsvoorstel tot wijziging van de wet van 13 februari 1998 houdende bepalingen tot bevordering van de tewerkstelling en van het koninklijk besluit van 24 mei 1976 betreffende het collectief ontslag, teneinde de economische redenen voor herstructureringen te controleren.
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)
In einfacher Sprache
- Unternehmen dürfen Massenentlassungen künftig nur noch durchführen, wenn die Behörden oder das Arbeitsgericht die wirtschaftliche Notwendigkeit vorab anerkennen.
- Betroffen sind Arbeitgeber, von Massenentlassungen bedrohte Beschäftigte sowie Subunternehmer der betroffenen Betriebe.
- Ihr Arbeitsplatz wird besser vor reiner Profitmaximierung geschützt, und bei einer unrechtmäßigen Entlassung können Sie Ihre Wiedereinstellung sowie entgangenen Lohn verlangen.
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So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.