Mehr Ausgewogenheit zwischen Frauen und Männern in Unternehmens- und Behördenspitzen
Offizieller Titel: Wetsontwerp tot omzetting van Richtlijn (EU) 2022/2381 van het Europees Parlement en de Raad van 23 november 2022 inzake het verbeteren van het genderevenwicht bij bestuurders van beursgenoteerde ondernemingen en daarmee samenhangende maatregelen, en tot wijziging van diverse wetten betreffende het genderevenwicht.
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)
In einfacher Sprache
- Für Vorstände und Direktionen börsennotierter Unternehmen, großer öffentlicher Betriebe und des Rechnungshofs gilt künftig eine Pflichtquote von mindestens einem Drittel für jedes Geschlecht. Zudem müssen Auswahlverfahren transparenter ablaufen und die Fortschritte öffentlich berichtet werden.
- Börsennotierte Firmen, öffentliche Unternehmen wie NMBS und bpost, der Rechnungshof sowie Personen, die sich auf Führungsposten bewerben, sind von den neuen Regeln betroffen.
- Für Ihren Alltag ändert sich dadurch unmittelbar nichts, aber das Vorhaben fördert die Chancengleichheit für Frauen beim Aufstieg in Spitzenpositionen.
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So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.