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Föderale Kammer
56K1827 Steuerwesen
In Beratung
Freie Wahl der Begünstigten bei Lebensversicherungen für das Langzeitsparen
Offizieller Titel: Wetsvoorstel tot wijziging van het Wetboek van de inkomstenbelastingen 1992 wat betreft de begunstigingsvoorwaarden voor de belastingvermindering voor langetermijnsparen.
Status: Das Parlament berät noch über diesen Vorschlag, zum Beispiel in einem Ausschuss oder bis eine Stellungnahme vorliegt. (Parlament: „In der Kammer anhängig“)
In einfacher Sprache
- Sie können künftig frei bestimmen, wer das Kapital Ihrer Lebensversicherung im Todesfall erhält, ohne Ihre Steuerermäßigung für das Langzeitsparen zu verlieren. Bisher muss dies verpflichtend Ihr Partner oder ein naher Verwandter sein.
- Dies betrifft jeden, der Langzeitsparen nutzt, insbesondere Alleinstehende oder Personen, die jemanden außerhalb der engen Familie begünstigen möchten.
- Sie behalten Ihren Steuervorteil von bis zu 735 Euro pro Jahr, auch wenn Sie beispielsweise einen Freund oder Ihren faktischen Lebenspartner als Begünstigten einsetzen.
Automatisch zusammengefasst (gemini-3.8-flash). KI kann Fehler machen: Lesen Sie im Zweifel den offiziellen Text.
So hat das Parlament abgestimmt
Das Parlament hat noch nicht über diesen Vorschlag abgestimmt.